Versicherungsratgeber: Hilfe, Scheidung! Was tun mit der Versicherung?

Geht die Ehe in die Brüche, sieht man sich meist von den eigenen Gefühlen und der Unmenge an bürokratischen und organisatorischen To-dos überfordert. Du musst vielleicht euren Haushalt auflösen, dich um die Aufteilung eures gemeinsamen Vermögens und um das Sorge- und Besuchsrecht eurer gemeinsamen Kinder kümmern. Nachvollziehbar, dass du dabei auf die eine oder andere Sache vergisst! Oft wird es in dieser Zeit aber auch übersehen den Versicherungsschutz zu prüfen und anzupassen, was fatale Folgen nach sich ziehen kann. Denn: Schlimmstenfalls ist deine Existenzsicherung nicht mehr gegeben.

 

Gerne möchten wir dir einen Leitfaden in die Hand geben, damit du auch während dieser schwierigen Zeit sicherstellen kannst, dass du weiterhin lückenlos versichert bist.

Das Wichtigste Kurz und Knapp

  • Im Fall einer Trennung solltest du zeitnah sämtliche Versicherungen prüfen und herausfinden, welcher Partner der Versicherungsnehmer ist. Denn: Ein Partner ist in vielen Fällen nur mitversichert, was bedeutet, dass du dich als bisher Mitversicherter vielleicht um eine neue, eigene Versicherung kümmern muss, um nicht plötzlich gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.

  • Hast du eine Lebensversicherung oder eine ähnliche Form der Pensionsvorsorge abgeschlossen, solltest du überprüfen, wer der Begünstigte ist und diesen gegebenenfalls schnellstmöglich ändern. Ansonsten kann es passieren, dass dein Expartner später die Versicherungsleistung erhält.

  • Warst du bisher mit deinem Expartner mitversichert? Dann solltest du mit dem Abschluss deiner eigenen Versicherungen nicht zu lange warten, um einen Zeitraum ohne Versicherungsschutz zu vermeiden. Wie lange du dafür Zeit hast, hängt von der Art der Versicherung ab. Am besten solltest du dir jedoch bereits vor der rechtskräftigen Scheidung Gedanken machen – nicht zuletzt deshalb, da ansonsten dein Expartner als Versicherungsnehmer etwaige Schadensmeldungen für dich vornehmen und sich für dich mit der Versicherung auseinandersetzen muss.

Krankenversicherung

Ihr seid beide in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert? Wunderbar, dann bleibt alles beim Alten. Problematisch wird es, wenn einer von euch derzeit nicht beschäftigt und beim anderen Partner mitversichert ist: Diese Mitversicherung endet nämlich mit dem Tag der rechtskräftigen Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Um danach nicht ohne Krankenversicherung dazustehen, sollte sich der mitversicherte Partner dementsprechend unbedingt noch vor der Scheidung um eine eigene Versicherung kümmern! Dabei hat er die Option, sich über die Pflichtversicherung selbst zu versichern oder aber eine private Krankenversicherung abzuschließen. Gemeinsame Kinder können unabhängig vom Lebensmittelpunkt bei beiden Elternteilen mitversichert werden.

 

Haben du und/oder dein Expartner eine eigenständige private Krankenversicherung, ändert auch hier die Scheidung nichts. Lediglich wenn ihr einen Paartarif abgeschlossen habt, muss dieser in Einzelverträge umgewandelt werden. Der Versicherer muss euch dazu einen Einzelvertrag auf Basis von Alter und Gesundheitszustand zum Eintrittszeitpunkt als Paar anbieten. Nehmt ihr das Angebot an, wird die Paarversicherung in zwei separate Polizzen umgewandelt – die Ermäßigungen des Paar- oder Familientarifes entfallen aber.

Unfallversicherung

Auch hier gilt: Über die gesetzliche Unfallversicherung seid ihr beide personenbezogen über eure Beschäftigungsverhältnisse versichert, eine Scheidung ändert daran nichts.

 

Eine private Unfallversicherung – die Unfälle, welche nicht mit eurem Arbeitsverhältnis in direktem Zusammenhang stehen, absichert – wird auch nur dann von eurer Scheidung oder Trennung berührt, wenn ihr einen Familientarif abgeschlossen habt. Hier gilt wie bei der Krankenversicherung auch, dass eine Umwandlung in Einzelverträge möglich ist, dabei aber auch die Vergünstigungen entfallen.

Eigenheimversicherung

Habt ihr ein eigenes Haus, ist in der Regel derjenige von euch, der im Grundbuch eingetragen ist, auch der Versicherungsnehmer der Eigenheimversicherung. Seid ihr beide im Grundbuch eingetragen, hängt die Gebäudeversicherung und auch ihr Übergang mit den im Grundbuch vermerkten Anteilen zusammen. Wird es nach der Scheidung einen Alleineigentümer geben, und möchte dieser die Polizze übernehmen, ist das prinzipiell möglich. Die Änderung der Besitzverhältnisse muss dazu der Versicherung gemeldet werden.

 

Als wäre die Umschreibung von Gebäuden und die Übernahme der Eigenheimversicherung selbst nicht schon kompliziert genug, muss hier auch noch auf damit zusammenhängende Kredite und sogenannten Vinkulierungen der Versicherung geachtet werden. Wendet euch daher unbedingt an einen Experten, der euch zu eurem individuellen Fall beraten kann!

Haushaltsversicherung & Privathaftpflichtversicherung

Der Inhalt eures Zuhauses ist durch eine Haushaltsversicherung abgedeckt, die in der Regel auch eine Privathaftpflichtversicherung enthält. Letztere überprüft Ansprüche, die Dritte gegen euch stellen und – je nach Rechtmäßigkeit – übernimmt die Versicherung diese oder wehrt sie für euch ab.

 

Noch bevor die Wohnverhältnisse neu geregelt werden, solltet ihr euch daher als erstes mit der Haushaltsversicherung auseinandersetzen. Ansonsten verbleibt einer von euch ohne Versicherungsschutz!

 

Je nachdem, wer der Versicherungsnehmer in eurer Polizze ist, und ob dieser auszieht oder das bisherige gemeinsame Heim behält, ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen. Von der Fortführung der Polizze über eine Mitnahme bis hin zu einer Überschreibung auf den anderen Expartner ist alles möglich. Lasst euch daher auch hier unbedingt beraten – und wichtig, überprüft in jedem Fall die Versicherungssumme, damit diese an die neuen Lebensumstände angepasst werden kann.

Vor einer Trennung oder Scheidung kann dich leider keine Versicherung der Welt schützen. Damit du deine finanzielle Stabilität aber nicht auch noch einbüßen musst, solltest du dir früh genug Gedanken darüber machen, wie deine Versicherungen angepasst werden sollten. Sorgst du vor, bevor die Scheidung rechtskräftig ist, gehst du auf Nummer sicher und kannst dich zur Gänze auf deine Zukunft konzentrieren.

 

Du benötigst Hilfe bei der Anpassung deines Versicherungsschutzes? Kein Problem, wir beraten dich gerne und stellen gemeinsam mit dir sicher, dass du optimal geschützt bist – und zwar in jeder Lebenslage. Wende dich an einfach an den VERDAS-Agenten in deiner Nähe.