![Blitzschlag und die Versicherung - was muss man bei einem Schaden beachten?](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=311x1024:format=jpg/path/s402277d67fcc5987/image/ie0a84d3d8f279c56/version/1565252475/blitzschlag-und-die-versicherung-was-muss-man-bei-einem-schaden-beachten.jpg)
Österreich wird aktuell von einem Unwetter nach dem anderen heimgesucht und das obwohl die große Gewittersaison uns wohl noch bevorsteht. Doch eine Frage stellen sich unsere Kunden häufig: Was muss man bei einem Blitzschlag beachten? Wie verhaltet man sich richtig?
Verhalten bei Blitzschlag
- Triff sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Bei Brand: bitte Polizei (133) und Feuerwehr (122) verständigen
- Sind Personen verletzt? Dann leiste Erste Hilfe und ruf die Rettung (144), wenn du selbst verletzt bist, nimm sofort ärztliche Hilfe in Anspruch
- Dokumentiere den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermittle uns diese bitte
- Hebe beschädigte Gegenstände auf
- Melde den Schaden unverzüglich deinem VERDAS Versicherungs-Mehrfachagenten (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
- Warte bitte auf das OK durch uns, bevor du mit der Reparatur des Schadens beginnst (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Dein VERDAS Versicherungs-Mehrfachagent steht dir bei und kümmert sich um deine Schadensabwicklung.