Was ist eine Kfz-Versicherung?
Eine Kfz-Versicherung ist der Überbegriff verschiedener Autoversicherungen. Darunter fällt mitunter die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Österreich Pflicht ist. Viele Kunden entscheiden sich zusätzlich für eine Kaskoversicherung, speziell bei neueren oder wertvolleren Fahrzeugen. Diese gibt es entweder als Vollkasko (auch Kollisionskasko genannt) oder Teilkasko (auch Elementarkasko genannt).
Momente der Unachtsamkeit, egal ob die eigenen oder die von anderen, kann man leider nie vollständig ausschließen. Das macht eine umfassende Kfz-Versicherung essenziell, um das finanzielle Risiko durch die Verkehrsteilnahme so gering wie möglich zu halten.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient dazu, berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter abzudecken – also beispielsweise bei einem Unfall, den man selbst verschuldet hat und bei dem somit vom Unfallgeschädigten ein Schadensanspruch erhoben wird. Unberechtigte Ansprüche werden hingegen abgewehrt.
Kaskoversicherung (Vollkasko/Teilkasko)
Eine Kaskoversicherung leistet im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bei versicherten Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko deckt – abhängig vom jeweiligen Tarif – klar definierte Ereignisse wie Naturereignisse (z. B. Hagel oder Sturm), Glasbruch, Diebstahl, Brand, Tierkollisionen oder Tierbisse. Teilweise kann auch ein Parkschaden und Vandalismus im Rahmen der Teilkasko mitversichert werden.
Die Vollkasko umfasst darüber hinaus Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle.
Was du wissen solltest:
- Was früher als „Grüne Karte“ bekannt war, heißt heute offiziell Internationale Versicherungskarte (IVK). Sie dient im Ausland als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. In vielen europäischen Ländern gilt bereits das Kennzeichen als Versicherungsnachweis, dennoch sollte vor Reiseantritt geprüft werden, ob das Zielland auf der IVK angeführt ist und ob gegebenenfalls eine sogenannte „große IVK“ erforderlich ist.
- Rettungs-, Bergungs- und Abschleppkosten des geschädigten Dritten sind im Rahmen eines Haftpflichtschadens gedeckt. Für das eigene Fahrzeug können diese Leistungen – abhängig vom Tarif – im Rahmen der Kfz-Versicherung, etwa über eine ergänzende Assistance- oder Zusatzleistung, mitversichert werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme liegt bei € 7,79 Mio. Dies wirkt zwar hoch, aber bei schweren Unfällen kann der Betrag schnell ausgeschöpft sein. Eine Versicherungssumme von € 15 Mio. bietet in der Praxis deutlich mehr Sicherheit.