Versicherungsratgeber: Gefahrenherd Grill – auf den Versicherungsschutz kommt es an

An lauen Abenden mit Freunden und Familie zu grillen gehört für dich zum Sommer wie das Skifahren im Winter? So geht es vielen Österreichern, die bereits voller Freude in die Grillsaison gestartet sind. Doch beim Grillen – ganz egal, ob du einen Gas-, Kohle- oder Elektrogriller benutzt ist immer auch Vorsicht geboten. In der Saison zwischen Mai und September verletzen sich täglich vier Personen schwer und auch Brandschäden können schneller passieren als du denkst. Welcher Schutz besteht durch die Versicherung?

Ich verletze mich beim Grillen. Bezahlt meine Versicherung?

Verletzt du dich beim Grillen in deiner Freizeit selbst, dann ist deine medizinische Erstversorgung durch die Sozialversicherung gedeckt. Benötigst du jedoch spezielle Therapien oder erleidest du im schlimmsten Fall bleibende Schäden, wäre deine private Unfallversicherung zuständig. Diese sorgt für finanzielle Entschädigung bei bleibender Invalidität und bietet als Trostpflaster oft auch Schmerzensgeld.

 

Musst du ins Krankenhaus, kann auch deine private Krankenversicherung zum Zug kommen. Diese kann dir zum Beispiel eine Genesung in einer von dir selbst gewählten Privatklinik oder auch in Ruhe in einem Einzelzimmer bieten.

Ich habe beim Grillen eine Beschädigung verursacht. Übernimmt das die Versicherung?

Wird durch das Grillen ein Brand ausgelöst und zum Beispiel Terrassenmöbel oder die Vorhänge der Balkontür beschädigt, ist das ein Fall für die Haushaltsversicherung. Diese versichert den gesamten Inhalt deines Haushaltes und unter anderem auch gegen Feuer. Allerdings bezahlt die Versicherung nur dann, wenn der Brand nicht aufgrund von einem grob fahrlässigen Verhalten ausgelöst wurde, also zum Beispiel der Griller nicht unbeaufsichtigt gelassen wurde. Auch wenn du Brandbeschleuniger oder Spiritus verwendest, kann das deinen Versicherungsschutz aufheben. Daher ist es wichtig, deine Versicherungsbedingungen gut zu kennen!

 

Expertentipp: In modernen Haushaltsversicherungen kann die grobe Fahrlässigkeit mittlerweile schon mit eingeschlossen werden! Das erhöht deine Chance auf Deckung in vielen Fällen und kostet dir in der Regel nur wenige Euro mehr Prämie.

Ich habe beim Grillen das Eigentum von jemand anderem beschädigt. Was nun?

Wenn du das Eigentum von jemand anderem beschädigst, greift deine Privathaftpflichtversicherung – zumindest unter der Voraussetzung, dass du den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt hast- Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel Teil deiner Haushaltsversicherung und bietet dir Schutz gegen Forderungen von Dritten, indem sie diese Forderungen prüft und, je nachdem ob sie berechtigt sind, übernimmt oder abwehrt.

 

Nehmen wir an, du hast die Grillzange schnell abgelegt und dabei übersehen, dass du damit der teuren Handtasche einer Freundin ein Brandloch verpasst hast. In solchen Fällen ist deine private Haftpflichtversicherung zuständig! Das gilt übrigens auch, wenn du unabsichtlich einem Gast eine Verbrennung zufügst und dieser in Folge Schmerzensgeld von dir fordert.

Trotz Versicherungsschutz Vorsicht walten lassen.

Auch wenn du noch so viel Erfahrung hast und auf einen guten Versicherungsschutz zählen kannst, sollte Vorsicht dennoch das oberste Gebot sein. Vor einem Unglück ist niemand gefeit und ein unglücklicher Windstoß im falschen Moment kann schon ausreichen, um großen Schaden anzurichten.

 

Die richtige Vorbereitung und das Treffen von Sicherheitsvorkehrungen sind die besten Maßnahmen, um Grillunfällen jeder Art vorzubeugen. Stell bitte immer sicher, dass dein Grill weit genug von flammbaren Gegenständen entfernt ist, und sei während des Grillens besonders vorsichtig. Außerdem solltest du für den Fall der Fälle immer mindestens einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher zur Hand haben.

 

Damit steht deinem erfolgreichen Grillabend nichts mehr im Wege. Ich wünsche dir viel Genuss!

 

Bei Fragen zu deinem Versicherungsschutz hilft dir der VERDAS Agent in deiner Nähe gerne weiter.