Versicherungsratgeber: Die 72-Stunden-Regel

© The Toidi / Adobe Stock
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Nach dem langersehnten Urlaub und genügend Erholung freut man sich oft wieder auf das eigene Zuhause. Schnell ist der Erholungseffekt aber passé, wenn dieses bei der Ankunft unter Wasser steht.

 

Leitungswasserschäden am beweglichen Mobiliar, die z.B. durch einen Wasserrohrbruch, einen geplatzten Waschmaschinenschlauch oder ein Leck im Heizkörper verursacht werden, sind im Normalfall in der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt, sofern sie nicht eigenverschuldet sind.

 

In den meisten Versicherungsverträgen ist jedoch eine 72-Stunden-Regelung enthalten. Das bedeutet: Verlässt du dein Zuhause länger als 72 Stunden, müssen Vorkehrungen gegen mögliche Wasserschäden getroffen werden

 

 

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist das Abdrehen des Hauptwasserhahns. Werden diese Vorkehrungen nicht getroffen, kann die Versicherung die Leistung im Falle eines Schadens ablehnen.

 

Ist der Wasserschaden bereits eingetreten, so bist du verpflichtet, dafür zu sorgen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dementsprechend solltest du das Wasser und vorsichtshalber auch den Strom abstellen. Sobald die nötigsten Maßnahmen getroffen wurden, setze so schnell wie möglich deinen VERDAS Versicherungsagenten über den Schadenfall in Kenntnis. Dieser erklärt dir im Detail, was in weiterer Folge zu tun ist und unterstützt dich bei der Abwicklung des Versicherungsfalles.