Versicherungsratgeber: Unwetterschäden im Garten, am Balkon und auf der Terrasse

Auf die Sommerhitze folgen nicht selten heftige Gewitter und Blitz und Donner, Hagel und Sturm sind leider keine Seltenheit. Während du dich im Haus in Sicherheit bringen kannst, sind Garten, Balkon oder Terrasse den Naturgewalten schutzlos ausgeliefert – da hilft manchmal auch das rechtzeitige Abdecken nichts mehr. Aber kommt die Versicherung für den Unwetterschaden auf?

© Pixel-Shot / Adobe Stock
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Sind Unwetterschäden im Garten, am Balkon und auf der Terrasse versichert?

Grundsätzlich sind Unwetterschäden bis zu einer bestimmten Versicherungssumme im Rahmen der Eigenheimversicherung beziehungsweise der Haushaltsversicherung gedeckt. Versichert sind dabei Schäden durch Sturm, Hagel, Regen, Schmelzwasser und Schneedruck – diese Deckungen werden häufig unter dem Dachbegriff Sturmschadenversicherung zusammengefasst. Doch gerade für Garten, Terrasse und Balkon gelten oft Sonderregelungen:

  • Bewegliche Gegenstände, beispielsweise Gartenmöbel oder Geräte, die sich am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten befinden und bestimmungsmäßig dort verwendet verwenden, sind in der Regel in der Haushaltsversicherung versichert.
  • Schäden, die an Balkon- oder Terrassengeländern entstehen, werden hingegen meist von der Eigenheimversicherung gedeckt.
  • Gartenpflanzen – beispielsweise Bäume, Hecken, Sträucher – sind jedoch oft nicht im Versicherungsschutz inkludiert und müssen zusätzlich versichert werden.
  • Außenanlagen wie Hochbeete, Pools, Whirlpools, Teiche und Gartenhäuschen müssen in der Regel auch extra in die Polizze eingeschlossen werden.
  • Grundstückseinfriedungen wie Gartenzäune und Mauern sind auch nicht automatisch in jeder Polizze gedeckt und müssen gegebenenfalls explizit eingeschlossen werden.

Vorsicht bei Mietwohnungen mit Garten: Viele Mieter nehmen fälschlicherweise an, dass Gartenmöbel und Gartengeräte automatisch in der Haushaltsversicherung gedeckt sind. Bei vielen Polizzen ist das jedoch nicht der Fall! Meist müssen diese extra eingeschlossen beziehungsweise im Rahmen eines sogenannten Gartenbündels versichert werden.

Unterscheidung zwischen Balkon und Terrasse: In einigen Fällen gelten für Balkon und Terrasse unterschiedliche Bedingungen. So sind beispielsweise Kübelpflanzen auf dem Balkon in der Regel in der Haushaltsversicherung mitversichert, stehen dieselben Pflanzen jedoch auf einer Terrasse, besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz.


 

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