Versicherungsratgeber: Reisen zu Corona-Zeiten

Ab in den Urlaub! Endlich mal wieder raus aus dem Alltag, Sonne tanken und richtig entspannen. Ob an heimischen Seen, in den Bergen oder an der Mittelmeerküste – viele planen derzeit bereits voller Vorfreude den Sommerurlaub. Aber ist es denn eigentlich ratsam, in der derzeitigen Situation schon zu buchen? Worauf muss man besonders achten? Und besteht im Zusammenhang mit Covid-19 überhaupt Versicherungsschutz?

© Jacob Lund / Adobe Stock
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Dass die Lust auf Urlaub bereits groß ist, lässt sich mitunter daran erkennen, dass viele Unterkünfte bereits zahlreiche Buchungen für den Sommer verzeichnen. Wer also bereits ein Wunschziel im Auge hat und zeitlich eingeschränkt ist, tut in vielen Fällen gut daran, rechtzeitig zu buchen. Aber: Ob und mit welchen Einschränkungen das Verreisen im Sommer möglich sein wird, kann aktuell noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Umso wichtiger also, dass du dich genau mit den Rückstritts- und Stornobedingungen deiner Reise auseinandersetzt und dir über den Leistungsumfang deines Versicherungsschutzes im Klaren bist.

Achte besonders auf das Kleingedruckte:

  • Wie sind die Stornobedingungen gestaltet? Kann aufgrund von Covid-19 kostenlos storniert werden?
  • Was passiert im Fall von Reisewarnungen oder Reisebeschränkungen – kann auf einen anderen Termin umgebucht werden?
  • Welche Maßnahmen treffen Fluglinien und die Unterkunft vor Ort, um einen möglichst sicheren Urlaub zu gewährleisten?
© wavebreak3 / Adobe Stock
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Auch deinen Versicherungsschutz solltest du im Detail prüfen:

Wir leben weiterhin in einem Ausnahmezustand, auch wenn sich die Lage europaweit mittlerweile großteils entspannt. Daher solltest du dich nicht darauf verlassen, dass eine Reiseversicherung jedenfalls Storno- und Krankheitskosten in Zusammenhang mit Covid-19 übernimmt. Prinzipiell gilt nämlich, dass Ereignisse, die in Zusammenhang mit Pandemien oder Epidemien auftreten, nicht versicherbar sind. Hier tritt bei Reiseversicherungen der Pandemie-Ausschluss in Kraft. Besonders Reisewarnungen (Stufe 5 und Stufe 6), die für das Urlaubsland bestehen, heben den Versicherungsschutz in vielen Fällen auf.

 

Mittlerweile haben jedoch einige Versicherungsanbieter ihre Produkte angepasst und bieten einen eingeschränkten Reiseversicherungsschutz. So akzeptieren beispielsweise einige Reiseversicherer eine Corona-Erkrankung mittlerweile als Stornogrund und übernehmen die medizinischen Behandlungskosten bei einer Erkrankung im Ausland. Du solltest jedoch jedenfalls das Kleingedruckte genau lesen!

Der VERDAS Agent in deiner Nähe berät dich gerne im Detail!