Versicherungsratgeber: E-Bike – Fahrspaß und Unfallrisiko

Wenn die ersten warmen Sonnenstrahlen durchblinzeln, bekommst du richtig Lust, dich an der frischen Luft zu bewegen? Mit dem Frühlingsbeginn erwachen bei vielen die Lebensgeister und die Fahrräder werden wieder aus dem Keller geholt. Dabei hat sich das E-Bike in den letzten Jahren klar als Trend herauskristallisiert und bringt auch Bewegungsmuffel dazu, sich auf das Rad zu wagen.

Schon vor drei Jahren, im Jahr 2018, war bereits jedes dritte der österreichweit verkauften Fahrräder eines mit Elektromotor – Tendenz seither weiter steigend! Von der neuen Form der Mobilität machen besonders Senioren gerne Gebrauch, darunter auch viele, die ohne die elektrische Unterstützung nicht mehr mit dem Fahrrad unterwegs sein würden.

Der Fahrspaß birgt jedoch auch Risiken: Verletzungsanalysen haben gezeigt, dass sich E-Biker durchschnittlich schwerer verletzen als diejenigen, die mit einem herkömmlichen Rad unterwegs sind. Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2020 zeigen, dass rund die Hälfte der bei Radunfällen Verunglückten mit dem E-Bike unterwegs war. Besonders die Bevölkerungsgruppe über 50 Jahre hat ein hohes Risiko: Sie macht rund drei Viertel der Verunglückten und 65 % der verletzten E-Bike-Fahrer aus.

Eine realistische Selbsteinschätzung und ein gesundes Risikobewusstsein sollten daher beim Radausflug immer im Gepäck sein – dazu kommt noch der richtige Versicherungsschutz. Denn: Auch die größte Vorsicht kann einen Unfall nie ausschließen.

Jeder Freizeitsportler sollte vor allem über eine private Unfallversicherung verfügen. Im Gegensatz zur staatlichen Unfallversicherung, die ausschließlich Unfälle an der Arbeits- oder Ausbildungsstätte sowie am direkten Hin- oder Heimweg deckt, leistet die private Unfallversicherung auch bei Freizeit- und Sportunfällen, und das in der Regel sowohl weltweit als auch rund um die Uhr.

Auch die Privathaftpflichtversicherung sollte man vor dem Kauf eines E-Bikes auf Herz und Nieren prüfen! Denn: Besteht kein Versicherungsschutz, haftet man mit dem gesamten Privatvermögen (wie seinem Sparbuch, Haus oder anderen Anlagen), was bei einem Unfall mit Personenschaden durchaus existenzbedrohend sein kann! Während Ansprüche von Unfällen mit dem herkömmlichen Rad in der Regel durch die in der Haushaltsversicherung inkludierten Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden, gilt das für E-Bikes nicht immer. Ist das E-Bike über die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt, sollte daher eine gesonderte Haftpflichtversicherung für das Bike abgeschlossen werden.

Möchtest du dein E-Bike rundum absichern, hast du die Möglichkeit, eine E-Bike-Versicherung abzuschließen. Diese kann – je nachdem welchen Versicherungsschutz du benötigst – zum Beispiel eine Haftpflichtdeckung, einen Diebstahlschutz oder eine Kaskoversicherung für Schäden am E-Bike, welche durch Sturz oder Unfall verursacht werden, enthalten.

Der VERDAS Agent in deiner Nähe berät dich gerne im Detail!