Versicherungsratgeber: Motorbezogene Versicherungssteuer neu ab Oktober 2020

Mit dem 1. Oktober 2020 werden die Neuerungen in der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer (kurz MVSt) für erstmalig zugelassene Fahrzeuge schlagend. Wenn du gerade kurz vor dem Kauf eines Neuwagens stehst, solltest du dir gut überlegen, ob du die Zulassung noch vor Oktober schnell erledigen oder doch lieber abwarten solltest.

 

Änderung der Berechnung

 

Bisher war die Grundlage für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer deines Fahrzeuges die Motorleistung in kW. Ab Oktober 2020 wird jedoch abgesehen von der Motorleistung auch der CO2-Ausstoß zu einem Berechnungskriterium. Daher müssen Besitzer von Fahrzeugen mit hohen CO2-Werten in der Zukunft mit höheren Steuern rechnen, bei geringen Abgaswerten darfst du dich jedoch auf eine Steuerersparnis freuen.

 

 

Wichtig: Diese Änderungen betreffen nur Erstzulassungen, die ab dem 1. Oktober 2020 durchgeführt werden. Zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge sind davon nicht betroffen!

Ob es für dich Sinn macht, dich mit der Zulassung noch zu beeilen, oder ob du doch lieber abwarten solltest, ist daher von deinem KFZ-Modell abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist sinnvoll, für jedes Modell individuell zu kalkulieren, da die Motorleistung und die CO2-Werte in Kombination berücksichtigt werden müssen. Dein VERDAS-Agent berechnet deine mögliche Ersparnis gerne für dein Auto.

 

 

Eine Faustregel gibt es jedoch: Stoßt dein neues Fahrzeug weniger als 140 Gramm CO2 pro Kilometer aus, sollte die Steuerbelastung nach der neuen Berechnungsmethode geringer ausfallen – abzuwarten lohnt sich also. Investierst du hingegen in einen Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß von über 170g/km solltest du dich mit der Erstzulassung beeilen, da das alte Berechnungsmodell für dich vorteilhafter ist.

Auch gut zu wissen: E-Autos sind auch in Zukunft von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen – daran ändert die neue Berechnungsmethode nichts.

Unterjährigkeitszuschlag entfällt

 

Du hast die Möglichkeit, die motorbezogene Versicherungssteuer jährlich oder auch unterjährig bezahlen. Bisher wurde für die unterjährige Zahlung aber ein Unterjährigkeitszuschlag von bis zu 10% veranschlagt, der die Steuerbelastung erhöhte. Mit der Neuerung der Berechnungsmethode entfällt dieser Zuschlag jedoch! Dementsprechend solltest du bei deiner Entscheidung für oder gegen eine Berechnungsmethode auch bedenken, wie sich ein eventueller Unterjährigkeitszuschlag – oder dessen Wegfall – auf deine Ersparnis auswirkt.

 

 

Du möchtest wissen, ob du von der neuen Berechnungsmethode profitierst? Der VERDAS-Agent in deiner Nähe berät dich gerne individuell!