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E-Mopeds: Versicherungspflicht ab Oktober 2026

Gelber Motorroller mit Helm und Blumen auf einem gepflasterten Weg unter Bäumen.

Du besitzt ein E-Moped, ein E-Bike oder einen E-Scooter?

Dann aufgepasst, denn ab Oktober 2026 tritt eine gesetzliche Änderung bezüglich Elektro-Mopeds in Kraft und vielleicht ist auch dein Fahrzeug davon betroffen!

Ab 1. Oktober 2026 werden bestimmte, Fahrrädern bisher gleichgestellte Elektrofahrzeuge (z. B. E-Mopeds) der Klasse L1e-B nicht mehr als Fahrräder behandelt. Für sie gelten künftig die kraftfahrrechtlichen Vorschriften. Für betroffene L1e-B-Fahrzeuge ist ab 1. Oktober 2026 eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine private bzw. betriebliche Haftpflichtversicherung ersetzt diesen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor Oktober 2026 gekauft wurden!

Wer künftig ein E-Moped ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nutzt, riskiert Strafen und muss zudem im Schadensfall selbst für anfallende Kosten aufkommen.

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Änderung betroffen?

Von der neuen Versicherungspflicht betroffen sind vor allem E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale, E-Bikes mit Gasgriff, E-Scooter mit fest verbautem Sitz sowie S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h. Entscheidend sind dabei aber immer die technischen Eigenschaften und die Bauart des jeweiligen Fahrzeugs!

Und welche Fahrzeuge sind davon ausgenommen?

Klassische E-Bikes bleiben weiterhin von der neuen Versicherungspflicht unberührt, solange der Motor ausschließlich beim Treten unterstützt und das Fahrrad auf maximal 25 km/h sowie 250 Watt begrenzt ist.

Auch Tretroller und E-Scooter ohne Sitz benötigen keine Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern sie bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Bei E-Scootern etwa liegt die Grenze bei 25 km/h und 600 Watt. Zusätzlich gelten für diese Fahrzeuge seit Mai 2026 allerdings neue technische Anforderungen, wie etwa die Ausstattung mit Blinkern.

Die technischen Daten zu deinem E-Fahrzeug findest du auf dem Typenschild oder in den Fahrzeugpapieren. Im Zweifelsfall können dir auch Hersteller:in oder Händler:in anhand der Fahrgestellnummer weiterhelfen.

Das wird ab Oktober 2026 zusätzlich verpflichtend!

Ab 1. Oktober 2026 benötigst du für dein E-Moped neben der Kfz-Haftpflichtversicherung zudem eine Zulassung, ein Kennzeichen und einen Führerschein der Klasse AM. Außerdem gelten Helmpflicht, die für Kraftfahrzeuge geltenden Alkoholgrenzwerte und das Gebot, ausschließlich auf der Fahrbahn (nicht mehr auf Radwegen) zu fahren.

Was brauchst du für die Zulassung deines E-Fahrzeuges?

Um die Zulassung für dein E-Fahrzeug zu erhalten, benötigst du einen Lichtbildausweis, einen Kauf- oder Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung und deine Fahrzeugpapiere. Nach der Zulassung gelten für E-Mopeds und andere betroffene L1e-B-Fahrzeuge außerdem die gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen § 57a-Begutachtung („Pickerl“). Damit wird sichergestellt, dass das Fahrzeug weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Du kannst deine Fahrzeugpapiere nicht finden? Dann solltest du Hersteller:in oder Händler:in kontaktieren. Alternativ kann auch eine Einzelgenehmigung beantragt werden.

Wie können die Fahrzeuge versichert werden und was gilt es außerdem zu beachten?

Wenn dein E-Fahrzeug von der neuen Regelung betroffen ist, solltest du rechtzeitig prüfen, ob alle Voraussetzungen für Zulassung und Versicherung erfüllt sind. Die Beschaffung fehlender Unterlagen oder eine notwendige Einzelgenehmigung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Kümmere dich daher am besten möglichst früh um die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung und die Zulassung deines Fahrzeugs, damit deinen herbstlichen Spritztouren nichts mehr im Wege steht!

Bei Fragen und bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz unterstützt dich dein VERDAS Partner in deiner Nähe gerne.

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