Allgemeine Geschäfts­bedingungen


Stand: 25.02.2026

I. Allgemeines

1.1 Präambel
Der Mehrfach-Versicherungsagent (MFA) vermittelt unabhängig von seinen Interessen, unter den von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen (Versicherer) Versicherungsverträge zwischen dem Versicherer einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenswahrung in privaten und oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte MFA ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren. Der MFA erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

1.2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem MFA und dem Versicherungsnehmer (VN).
(2) Der VN erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem MFA sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Bei Verträgen zw. dem MFA und dem Versicherungskunden, die dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unterliegen, gelten die AGB nur insoweit, als sie den Bestimmungen des KSchG nicht entgegenstehen. Auf jene Bestimmungen der AGB, die für Konsumenten iSd KSchG nicht gelten, wird hingewiesen.
(4) Die Tätigkeit des MFA wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt. Die Interessenwahrung in Bezug auf die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Österreich sowie auf Versicherer des europäischen Wirtschaftsraumes, sofern diese sich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und des österreichischen Rechts unterwerfen, beschränkt.

1.3 Betreuung durch die Verdas
Zur Wahrung Ihrer Interessen und zum Tätigwerden des Verdas Agenten bedarf es eines Auftrages. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich die Verdas ausdrücklich vor.

II. Unsere Leistungen

2.1 VERDAS Polizzenüberprüfung
2.1.1 Sofern vereinbart, überprüfen wir einmalig die bestehenden Versicherungsverträge.
2.1.2 Die Leistungen des Verdas Sorglospaketes (Punkt 2.2) sind NICHT in der Verdas Polizzenüberprüfung enthalten.

2.2 Verdas Sorglospaket VSP
2.2.1 Leistungen der Verdas Polizzenüberprüfung
2.2.2 Risikoerfassung
Mit Ihrer Unterstützung erfassen wir Ihre Daten, um dadurch Ihre persönliche Risikosituation analysieren zu können.
2.2.3 Feinabstimmung eines angemessenen Deckungskonzeptes
Auf Basis der Risikoerfassung erstellen wir ein angemessenes Deckungskonzept, welches wir mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihnen fein abstimmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem MFA allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den VN das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
2.2.4 Bestmöglicher Versicherungsschutz
Nach Absprache mit Ihnen vermitteln wir den für Sie bestmöglichen Versicherungsschutz. Neben der Höhe der Versicherungsprämie achten wir insbesondere auf den angebotenen Deckungsumfang, das Fachwissen, sowie auf die Kompetenz des VU bei der Schadensabwicklung und die Vertragslaufzeiten des Versicherungsvertrages. Wir beurteilen die Solvenz des VU im Rahmen der uns zugänglichen fachlichen Informationen. Abschluss, Änderungen und Kündigungen von Versicherungsverträgen führen wir in Ihrem Interesse mit höchster Sorgfalt in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung durch.
Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
Der VN ist verpflichtet, dem MFA alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und von allen Umständen, die für den Versicherungsvertrag von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Außerdem muss der VN auf besondere Gefahren von sich aus hinweisen. Wenn Sie uns Änderungen Ihrer Risikosituation bekannt geben, werden wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen. Der VN, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des MFA übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und diese zur Berichtigung mitzuteilen. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
Leistungsfreiheit bei Pflichtverletzung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er als VN Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des VU führen kann.
2.2.5 Produkt- und Prämienvorteile
Sie erhalten als Verdas Kunde, die zwischen uns und den VU vereinbarten Sonderkonditionen, insbesondere Prämienvorteile, Sonderklauseln und Sondervereinbarungen.
2.2.6 Betreuung und Hilfe im Schadenfall
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung eines Schadenfalles. Für die diesbezüglich bestmögliche Betreuung ist es erforderlich, dass Sie uns jeden Schadenfall rasch schriftlich melden und uns sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen umgehend zur Verfügung stellen.
2.2.7 Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen
Durch den Abschluss des Verdas Sorglospaketes genießen Sie auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen. Die Abwicklung des Streitfalles erfolgt ausschließlich über die Verdas GmbH und in Folge über unseren Klientenanwalt.
2.2.8 Zusätzlicher Einschluss einer Exzendentenhaftpflichtversicherung in Verbindung mit dem Verdas Sorglospaket VSP ist möglich. Mit der Stornierung des Verdas Sorglospaket VSP fällt automatisch auch die Exzendentenhaftpflichtversicherung weg. Ein individueller Ausschluss ist nicht möglich.

III. Wer hat Anspruch auf unsere Leistungen

3.1 Sie als unser Kunde haben Anspruch auf unsere Leistungen. Neben Ihnen haben mit Ihrer Zustimmung folgende Personen Anspruch auf unsere Leistungen, wenn diese Personen am Auftrag angeführt sind:
3.1.1 Ihr in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und
3.1.2 Ihre minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben.),
3.1.3 Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. ihren ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten.
3.1.4 Bei Firmen- und Landwirtschaftskunden hat das Unternehmen Anspruch auf unsere Leistungen für den Betriebsbereich. Sofern gesondert vereinbart, kann auch der Privatbereich für eine genannte Person eingeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch Pkt. 3.1.1 bis 3.1.3 für die genannte Person.

IV. Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeit

4.1 Verdas Sorglospaket
Vertragsbeginn ist der dem Unterschriftsdatum folgende Monatserste. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wird („ordentliche Kündigung“). Für Konsumenten reicht als Formerfordernis für die Kündigung die Übermittlung eines einfachen Briefes aus. Der Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen beginnt mit dem Unterschriftsdatum folgenden Tag.

4.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden. Wichtige Gründe, die uns zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigen, sind insbesondere gegeben, wenn
4.2.1 Sie die Prämien nicht bezahlen,
4.2.2 Sie mit der Bezahlung des vereinbarten Beitrages bzw. von Verwaltungsauslagen an uns länger als 28 Tage trotz Nachfristsetzung in Verzug sind.

4.3 Durch die Beendigung des Vertrages gehen auch alle Vorteile, die Sie als Verdas Kunde bei den VU erhalten haben, verloren. Dies gilt insbesondere für Prämienvorteile, Sonderklauseln, Sondervereinbarungen. Die VU werden von uns über eine Auflösung dieses Vertrages informiert.

4.4 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 KSchG ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

V. Ihre Verpflichtungen

5.1 Informationspflicht
Sollte der Versicherungskunde Informationen direkt vom Versicherer erhalten, sind diese unverzüglich an den Versicherungsagenten weiterzugeben. Insbesondere müssen sie uns alle Risiken, die Einfluss auf Ihre Versicherungsverträge haben können und uns alle relevanten Veränderungen (z.B. Adresse, Beruf, längere Auslandsaufenthalte, bauliche Veränderungen) unverzüglich schriftlich mitteilen. Eine Haftung unsererseits für Schäden infolge unrichtiger, verspäteter oder unvollständiger Angaben, insbesondere von Risiken, ist ausgeschlossen.

5.2 Unterstützung bei der Risikoerfassung
Sie verpflichten sich sämtliche für den Abschluss der gewünschten Versicherungsverträge relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben, insbesondere aber auch, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung vor Ort teilzunehmen.

5.3 Vorläufiger Versicherungsschutz
Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein von Ihnen oder für Sie durch uns unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsantrag bedarf der Annahme durch die VU (Zustellung einer Polizze). Sie nehmen somit zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den VU ein Zeitraum ohne Versicherungsschutz bestehen kann. Wir verpflichten uns allerdings, jeden unterfertigten Versicherungsantrag unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Für die Vereinbarung eines vorläufigen Versicherungsschutzes (vor Annahme des Antrages durch das VU) bedarf es einer besonderen kostenpflichtigen Vereinbarung mit dem VU, die im Einzelfall getroffen werden kann.

5.4 Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsagenten übermittelten Versicherungsdokumente (wie insbesondere Antrag, Polizze, Versicherungsbedingungen, Sonderklauseln) sorgfältig zu lesen, auf sachliche Unstimmigkeiten, den gewünschten Versicherungsschutz und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsbedarf bzw. -antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsagenten zur Berichtigung mitzuteilen. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Versicherungsagenten gegenüber dem Kunden, der Konsument ist, den Versicherungsschein zu prüfen.

5.5 Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.

VI. Zustellungen an den VN, elektronischer Schriftverkehr

Als Zustelladresse des VN gilt die dem MFA zuletzt bekannt gegebene Adresse. Der VN nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der MFA eine Haftung nur, wenn er dies verschuldet hat. Emails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens durch den MFA als zugestellt.

VII. Haftung durch Verdas

7.1 Haftungsbeschränkung: Die Verdas ist Versicherungsagent gemäß § 94 Z 76 GewO und haftet nur im Rahmen dieser Gewerbeausübung. Das Versicherungsagentursystem Verdas bezieht sich ausschließlich auf den Geschäftsbereich Versicherungsagent. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Tätigkeiten außerhalb dieser Gewerbeberechtigung, insbesondere im Rahmen einer gewerblichen Vermögensberatung, Wertpapiervermittlung etc. nicht als Verdas Versicherungsagent erfolgen und eine Haftung der Verdas dafür ausgeschlossen ist.

7.2 Für bestehende Deckungslücken wird keine Haftung übernommen. Bis zur Besprechung Ihrer Risikoanalyse und Ihres Deckungskonzeptes ist eine Haftung ausgeschlossen (Ausgenommen vorläufiger Versicherungsschutz durch den Verdas MFA).

7.3 Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Bereich der groben Fahrlässigkeit wird die Haftung mit der jeweils aktuell geltenden Haftpflichtversicherungssumme (entspricht zumindest der Pflichtversicherungssumme für Versicherungsvermittler nach § 137c GewO) begrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn.

7.4 Wir haften nicht für Schäden, die aus der Ermittlung der Versicherungssumme im Schadensfall resultieren, wenn die VS von Ihnen gewählt wurde, obwohl wir Sie auf eine mögliche Unterversicherung hingewiesen haben.

7.5 Verständigungs- und Schadenminderungspflicht
Sie verpflichten sich, uns unverzüglich nach Kenntnis eines Haftungsfalles zu verständigen und alle Vorkehrungen zu treffen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

7.6 Die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten:
Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren, sofern sie nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten, spätestens aber 2 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.

VIII. Beiträge

8.1 Für das Verdas Sorglospaket ist eine jährliche Aufwandsentschädigung fällig (Beitrag).

8.2 Eine Provision steht uns, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, von Ihnen nicht zu.

8.3 Zahlungsverzug
Sollten Sie mit der Zahlung des vereinbarten Beitrages in Verzug sein, werden wir Sie schriftlich an die Zahlung Ihres Beitrages erinnern. Wir können in dieser Erinnerung eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können wir den Vertrag kündigen. Bei Beendigung des Verdas Sorglospaketes entfallen unsere Pflichten aus diesem Vertrag (inkl. Haftung) wie auch der Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, wenn der Beitrag zum Ablauf der Frist noch nicht einbezahlt wurde.

IX. Schlussbestimmungen

9.1 Schriftlichkeitsgebot
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und der Vollmacht bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

9.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte dieses Vertrages sowie der AGB berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

9.3 Mit dem Abschluss dieser AGB gelten sämtliche schriftlich oder mündlich getroffene Absprachen und Vereinbarungen als aufgehoben.

9.4 Erklärungen per E-Mail gehen dem Versicherungsagenten nur während seiner Bürozeiten rechtswirksam zu.

9.5 Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsagenten zuletzt bekannt gegebene Adresse. Wird die Mitteilung über eine Adressänderung unterlassen, so gelten Informationen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.

9.6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sitz der Verdas GmbH Versicherungsmehrfachagentur. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist –mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG –jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des MFA befindet. Der Mehrfach-Versicherungsagent ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.
9.6.2 Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsagent eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat.
9.6.3 Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

9.7 Datenschutz
Der Versicherungsagent ist zur Verschwiegenheit und Einhaltung des Österreichischen Datenschutzgesetzes (siehe Datenschutzerklärung), verpflichtet. Er hat die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihm bei seiner Beratung bekannt werden, zu wahren und nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden Risikos notwendig sind. Der Kunde gibt bis auf Widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen und personenbezogenen Daten automationsunterstützt von Verdas bzw. von mit Verdas verbundenen oder beteiligten Unternehmen verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden. Die Verdas ist zur Kontaktaufnahme - auch zu Informations- und Werbezwecken - per E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt. Sie haben grundsätzlich jederzeit das Recht auf Widerruf, wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.Der Widerruf kann per Mitteilung per E-Mail an office@verdas.at, durch Kontaktaufnahme mit Ihrem persönlichen Verdas Versicherungsagenten und/ oder schriftlich an Verdas GmbH, Dr. Arthur-Lemisch-Straße 5/13, 9560 Feldkirchen erfolgen. Innerhalb unseres Unternehmens bedienen wir uns Drittanbietern und nutzen teilweise Cloud-Dienste wie z.B. Microsoft, Oracle oder Evernote. Aufgrund der Aufhebung des EU-US-Privacy Shields achten wir bei Datenübermittlungen in Drittländer auf die Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus, insbesondere durch Verschlüsselung der Daten. Unsere firmeninterne Richtlinie stellt klar, dass wir uns in erster Linie Unternehmen bedienen, die Ihren Daten einen ähnlich hohen Schutz bieten, wie es die Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU sicherstellen. Für nähere Informationen zum Thema Datenschutz sehen Sie sich die Datenschutzerklärung der Verdas GmbH an.

9.8 Änderungen der AGB
Die aktuell gültigen AGB der Verdas sind im Internet unter www.verdas.at abrufbar. Geänderte AGB werden 30 Tage nach Veröffentlichung im Internet gültig, sofern Sie nicht ausdrücklich innerhalb dieser 30 Tage widersprechen.

9.9 Beschwerdemöglichkeit
Beschwerden über den Versicherungsmakler können beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmaw.gv.at, eingebracht werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat Beschwerden von Kunden und anderen Betroffenen, insbesondere Verbraucherschutzeinrichtungen, über Versicherungsvermittler unentgeltlich entgegenzunehmen. Beschwerden über Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen als Versicherungsvermittler werden vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auch der Finanzmarktaufsicht zur Kenntnis gebracht.

9.10 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom MFA erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des MFA.